UNSERE LEISTUNGEN


Unsere Tagespflege bietet ein breites Spektrum an Leistungen, um pflegebedürftigen Menschen eine qualitativ hochwertige Betreuung zu ermöglichen und gleichzeitig die Angehörigen zu entlasten.


Pflege- und

Betreuungsleistungen

• Grundpflege (nach SGB XI)

• Unterstützung bei der Körperpflege

• Hilfe beim An- und Auskleiden

• Mobilitätshilfe (z. B. Gehhilfe, Transfer vom Rollstuhl)

• Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

Betreuung und Aktivierung

• Tagesstrukturierende Maßnahmen

• Gemeinsame Mahlzeiten

• Feste Tagesabläufe für Sicherheit und Orientierung

• Individuelle Betreuung je nach Pflegegrad

• Freizeit- und Beschäftigungsangebote

• Basteln, Malen, Handarbeiten

• Gedächtnistraining und Spiele

• Musiktherapie und gemeinsames Singen

• Bewegungsangebote (leichte Gymnastik, Tanzen)

• Spaziergänge und Gartenaktivitäten
• Gesellschaftliche Events (Geburtstagsfeiern, saisonale Feste)

Verpflegung und Ernährung

• Gemeinsames Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee

• Diätgerechte oder kulturell angepasste Speisen

• Versorgung mit Getränken über den Tag hinweg

• Berücksichtigung von Nahrungsmittelunverträglichkeiten


Abrechnungsgrundlagen


Die Pflegekasse zahlt nur die Pflege- und Betreuungsleistungen.

Folgende Kosten muss der Pflegebedürftige selbst übernehmen:

• Unterkunft & Verpflegung (z. B. Essen, Getränke, Nutzung der Räumlichkeiten)

• Investitionskosten (z. B. Miete, Instandhaltung der Einrichtung)

• Transportkosten, falls die Pflegekasse nicht alles übernimmt


• Falls der Eigenanteil nicht getragen werden kann, gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten:

➤ Entlastungsbetrag (SGB XI – 131 € pro Monat) 

• Dieser Betrag kann für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten eingesetzt werden

➤ Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (SGB XI)

• Verhinderungspflege (1.685 €/Jahr): Falls die Hauptpflegeperson verhindert ist, kann Tagespflege darüber finanziert werden.

• Kurzzeitpflege (bis zu 843 €/Jahr aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln): In manchen Fällen kann ein Teil für Tagespflege genutzt werden

➤ Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege, SGB XII)

Falls das Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, kann das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) einspringen

• Sozialhilfe übernimmt die Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten

• Voraussetzung: Nachweis, dass eigene Mittel nicht ausreichen





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