UNSERE LEISTUNGEN
Unsere Tagespflege bietet ein breites Spektrum an Leistungen, um pflegebedürftigen Menschen eine qualitativ hochwertige Betreuung zu ermöglichen und gleichzeitig die Angehörigen zu entlasten.
Pflege- und
Betreuungsleistungen
• Grundpflege (nach SGB XI)
• Unterstützung bei der Körperpflege
• Hilfe beim An- und Auskleiden
• Mobilitätshilfe (z. B. Gehhilfe, Transfer vom Rollstuhl)
• Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Betreuung und Aktivierung
• Tagesstrukturierende Maßnahmen
• Gemeinsame Mahlzeiten
• Feste Tagesabläufe für Sicherheit und Orientierung
• Individuelle Betreuung je nach Pflegegrad
• Freizeit- und Beschäftigungsangebote
• Basteln, Malen, Handarbeiten
• Gedächtnistraining und Spiele
• Musiktherapie und gemeinsames Singen
• Bewegungsangebote (leichte Gymnastik, Tanzen)
• Spaziergänge und Gartenaktivitäten
• Gesellschaftliche Events (Geburtstagsfeiern, saisonale Feste)
Verpflegung und Ernährung
• Gemeinsames Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee
• Diätgerechte oder kulturell angepasste Speisen
• Versorgung mit Getränken über den Tag hinweg
• Berücksichtigung von Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Abrechnungsgrundlagen
Die Pflegekasse zahlt nur die Pflege- und Betreuungsleistungen.
Folgende Kosten muss der Pflegebedürftige selbst übernehmen:
• Unterkunft & Verpflegung (z. B. Essen, Getränke, Nutzung der Räumlichkeiten)
• Investitionskosten (z. B. Miete, Instandhaltung der Einrichtung)
• Transportkosten, falls die Pflegekasse nicht alles übernimmt
Falls der Eigenanteil nicht getragen werden kann, gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten:
➤ Entlastungsbetrag (SGB XI – 131 € pro Monat)
Dieser Betrag kann für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten eingesetzt werden
➤ Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege, SGB XII)
Falls das Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, kann das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) einspringen. Sozialhilfe übernimmt die Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (Nachweis über eigene Mittel erforderlich)
Weitere Abrechnungsgrundlagen:
➤ Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (SGB XI)
Ab 1. Juli 2025 wird es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geben.
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