UNSERE LEISTUNGEN
Unsere Tagespflege bietet ein breites Spektrum an Leistungen, um pflegebedürftigen Menschen eine qualitativ hochwertige Betreuung zu ermöglichen und gleichzeitig die Angehörigen zu entlasten.
Pflege- und
Betreuungsleistungen
• Grundpflege (nach SGB XI)
• Unterstützung bei der Körperpflege
• Hilfe beim An- und Auskleiden
• Mobilitätshilfe (z. B. Gehhilfe, Transfer vom Rollstuhl)
• Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Betreuung und Aktivierung
• Tagesstrukturierende Maßnahmen
• Gemeinsame Mahlzeiten
• Feste Tagesabläufe für Sicherheit und Orientierung
• Individuelle Betreuung je nach Pflegegrad
• Freizeit- und Beschäftigungsangebote
• Basteln, Malen, Handarbeiten
• Gedächtnistraining und Spiele
• Musiktherapie und gemeinsames Singen
• Bewegungsangebote (leichte Gymnastik, Tanzen)
• Spaziergänge und Gartenaktivitäten
• Gesellschaftliche Events (Geburtstagsfeiern, saisonale Feste)
Verpflegung und Ernährung
• Gemeinsames Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee
• Diätgerechte oder kulturell angepasste Speisen
• Versorgung mit Getränken über den Tag hinweg
• Berücksichtigung von Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Abrechnungsgrundlagen
Die Pflegekasse zahlt nur die Pflege- und Betreuungsleistungen.
Folgende Kosten muss der Pflegebedürftige selbst übernehmen:
• Unterkunft & Verpflegung (z. B. Essen, Getränke, Nutzung der Räumlichkeiten)
• Investitionskosten (z. B. Miete, Instandhaltung der Einrichtung)
• Transportkosten, falls die Pflegekasse nicht alles übernimmt
• Falls der Eigenanteil nicht getragen werden kann, gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten:
➤ Entlastungsbetrag (SGB XI – 131 € pro Monat)
• Dieser Betrag kann für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten eingesetzt werden
➤ Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (SGB XI)
• Verhinderungspflege (1.685 €/Jahr): Falls die Hauptpflegeperson verhindert ist, kann Tagespflege darüber finanziert werden.
• Kurzzeitpflege (bis zu 843 €/Jahr aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln): In manchen Fällen kann ein Teil für Tagespflege genutzt werden
➤ Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege, SGB XII)
Falls das Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, kann das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) einspringen
• Sozialhilfe übernimmt die Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
• Voraussetzung: Nachweis, dass eigene Mittel nicht ausreichen
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